Um Streitigkeiten mit dem Nachbarn zu vermeiden, sollte man Obstgehölze nicht zu dicht an die Gartengrenze pflanzen. Am besten ist es, wenn man so weit von der Grenze abbleibt, dass später beim Nachbarn keine wesentliche Beeinträchtigung (z.B. Beschattung) entsteht.

Das ist vor allem dort wichtig, wo an die Südgrenze des nachbarlichen Gartens Bäume gepflanzt werden sollen (Hoch-, Halb- und Viertelstämme wie Büsche). Bei Beerenobststräuchern und Spindelbüschen tritt das nicht so stark in Erscheinung. Trotzdem sollte man auch bei ihnen mindestens 1 m von der Grenze bleiben. Bei größeren Obstgehölze richtet man sich nach dem zu erwartenden Kronendurchmesser. Auf jeden Fall sollte der Abstand von der Grenze so groß sein, dass vom ausgewachsenen Baum keine Zweige überhängen. In Kleingärten mit vielseitigen Kulturen sollte man beim Pflanzen von Obstgehölzen darauf achten, dass sie die Beeteinteilung nicht behindern. Auch die Schattenwirkung ist zu beachten. Beerenobst und Spindeln lassen sich in den meisten Fällen an den Grenzen des Gartens unterbringen. Die Reihen stehen am besten von Norden nach Süden. Auf diese Weise wirkt sich der Schatten am geringsten aus. Auch der Gartennachbar wird nicht belästigt. Wer Hochstämme pflanzen will, muss sie besonders weit auseinander stellen. Dann ist Unterkultur mit Aussicht auf Erfolg auch noch nach vielen Jahren möglich.

Von David Hein